Forchheim
Medizin

Wegen Gesetzesreform: Landen Klinik-Patienten künftig auf der Straße?

Krankenhäuser und deren Verwaltungschefs sehen sich durch die MDK-Gesetzesreform die am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll vor einer unlösbaren Aufgabe. Künftig könnten Patienten die weitere medizinische Betreuung benötigen auf der Straße landen.
Werden durch die MDK-Gesetzesreform künftig immer mehr Menschen ohne Betreuung auf die Straße gesetzt? Symbolfoto: David Mark/Pixabay
Werden durch die MDK-Gesetzesreform künftig immer mehr Menschen ohne Betreuung auf die Straße gesetzt? Symbolfoto: David Mark/Pixabay

Landen durch die kürzlich beschlossene Reform der "Medizinischen Dienste" (MD) immer mehr Patienten unverschuldet auf der Straße? Diese Sorge haben zumindest der Geschäftsführer des Krankenhauses Forchheim, Sven Oelkers, sowie der Geschäftsführer des Klinikums Marktredwitz, Martin Schmid.

Bereits am 18. Oktober 2019 landete ein Patient fast auf der Straße. Der 81-Jährige demenzkranke Mann aus Schwabach konnte nicht an seine Familie übergeben werden. Dieses Schicksal könnte bald mehrere Patienten ereilen.

Eine Kriminalisierung der Krankenhäuser - Die MDK-Gesetzesreform

Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD steht die Reform des MDK-Gesetzes schon lange auf der Agenda. Dadurch sollen laut eigenen Angaben zunächst die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr darstellen. Sie heißen zukünftig nur noch "Medizinischer Dienst" (MD) und laufen als eigenständige Instanz.

Außerdem sieht die Reform eine Bewertung von Krankenhausabrechnungen vor. Ist die Abrechnung eines Klinikums schlüssig und weißt keine unnötigen oder fehlerhaften Behandlungen auf, so winken Belohnungen. Fällt eine Klinik vermehrt durch schlechte Abrechnungen, unnötigen Kosten oder ähnliches auf, so entstehen Strafzulagen. Sprich: Die Qualität mit der das Klinikum wirtschaftet werde sich künftig auch in den Finanzen der jeweiligen medizinischen Einrichtung widerspiegeln.

Soweit zumindest der Plan des Gesundheitsministeriums unter der Leitung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Doch gerade an dieser Bewertung übt nun Martin Schmid, Geschäftsführer des Klinikums Fichtelgebirge in Marktredwitz, schwerwiegende Kritik. Er sei mit dem ursprünglich vorgesehenen Entwurf einverstanden, um den Prüfwahn der Kassen in geordnete Bahnen zu lenken. Doch durch die Änderung sieht er nun das Ziel verfehlt. "Mit den eingebrachten Änderungen werden die Krankenhäuser und die Mitarbeiter*innen kriminalisiert", erklärt er.

Reform der MDK-Gesetzes: Ist es realitätsfern?

"Betrachtet man die in der Praxis stattfindenden Fälle, greift die Gesetzesreform an den falschen Stellen", argumentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings.

"Es ist Nachgewiesen, dass die überwiegende Anzahl aller vom MDK geprüften Rechnungen korrekt ist. Überprüft werden nur Rechnungen, bei denen wir bereits Behandelt haben - etwa, wenn ein Patient aus Sicht der Krankenkassen auch ambulant hätte behandelt oder eher entlassen werden können", so Düllings weiter. Als Grund dafür führt er häufig fehlende Kapazitäten im ambulanten Bereich an. Aus seiner Sicht ein wachsendes Problem.

Er erklärt weiter: "Wir können diese Patienten nicht ins Nirgendwo entlassen, wenn sie weitere ambulante Betreuung benötigen, die aber nicht verfügbar ist!"

Landen die Patienten künftig auf der Straße?

Auch Sven Oelkers hat große Sorge, dass die Reform an den falschen Eckpunkten ansetzt. "Nicht immer ist die passende ambulante Nachbehandlung verfügbar. Gerade in stark belegten Abteilungen wie der Inneren Medizin ist die durchschnittliche Verweildauer unseres Klinikums höher als der vorgegebene Wert des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)", erklärte er. In den allermeisten Fällen würden im Klinikum Forchheim die Rechnungen für die Aufenthaltsdauer der Patienten kritisiert. Oelkers mahnt: "Schon jetzt nehmen wir in Kauf, dass das Klinikum für die Leistungen nicht vergütet wird, weil die Weiterversorgung der Patienten anderweitig nicht gesichert ist." Die mit der Reform auftretenden Strafaufschläge würden den Druck nun weiter verstärken. Dies könne nicht im Interesse der kranken Menschen sein, sind sich die Experten einig.

Wir können so nicht mehr für die Versorgung der Patienten garantieren

Die mit der Reform einhergehenden Konsequenzen seien schwerwiegend: "Der Druck auf unser Entlass-Management wird sich durch die Strafregelung ungerechtfertigt immer weiter erhöhen. Obwohl die Mitarbeiter*innen schon seit langem kämpfen um Patient*innen in weiterbetreuenden Einrichtungen unterbringen zu können", kritisiert Martin Schmid.

Besonders dringend werden Kurzzeitpflegeplätze gesucht. Um einen Patienten nach der Behandlung im Klinikum weiter zu vermitteln seien inzwischen 25 bis 35 Anrufe notwendig. Außerdem würde die Suche nach entsprechenden Einrichtungen bereits auf einen Radius von 50 km ausgeweitet, so die Geschäftsführer der Kliniken.

"Die Politik muss Handeln", so die Experten

Sollte der Entwurf in seinem aktuellen Zustand, insbesondere im Hinblick auf die Strafzahlungen, nicht zurückgenommen werden, müssen die Krankenhäuser zukünftig die Patienten in die Obhut ihrer Angehörigen übergeben. Ohne gesicherte weitergehende Betreuung oder Behandlung.

Die Experten fordern: "Wir können es nicht hinnehmen, dass wir für erbrachte Leistungen, die im Zuge einer Versorgungslücke erbracht werden, auch noch mit Strafzahlungen belegt werden."

Die Deutschen sind stolz auf ihr Recyclingsystem. Gleichzeitig wird so viel Müll produziert, wie nie zuvor. Wir haben uns der Frage gewidmet: Wofür trennen wir eigentlich unseren Müll?