Kodierempfehlung Nr. 97

Schlagwort: Kontrolluntersuchung, Ösophagusvarizen, Leberzirrhose
Erstellt: 2006-06-28
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: I98.20* I85.9 K70.3
OPS:

Problem/Erläuterung:
Ein Patient wird zur Kontrolle bei Zustand nach Banding der Ösophagusvarizen vor sechs Wochen bei bekannter äthyltoxischer Leberzirrhose aufgenommen. Gastroskopisch zeigt sich keine Blutung, nur minimale Restvarizen. Es wird keine Indikation zu einem erneuten Banding mehr gesehen. Was ist die Hauptdiagnose: Z09.88 Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände oder I85.9 Ösophagusvarizen ohne Blutung zusammen mit der Nebendiagnose K70.3 Alkoholische Leberzirrhose?

Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose: K70.3† Alkoholische Leberzirrhose Nebendiagnose: I98.2* Ösophagus- und Magenvarizen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, ohne Angabe einer Blutung Die Ösophagusvarizen als Folge der äthyltoxischen Leberzirrhose sind bekannt. Sie haben den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst. Sie wurden endoskopisch bei vorangegangenem Banding kontrolliert. Auf Grund des Befundes wurde von weiteren Maßnahmen abgesehen. Die Ösophagusvarizen sind spezifisch über das Kreuz-Stern-System abbildbar. Siehe auch Kodierempfehlung 99.