Medizinischer Dienst Wie unabhängig sind die Gutachter?

Kleve · Der Klever Kinderarzt Wolfgang Brüninghaus hat eine Umfrage unter niedergelassenen Ärzten zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen gestartet. Er hofft auf belastbare Zahlen.

 Die Gutachten der Krankenkassen sind für viele Menschen existenziell.

Die Gutachten der Krankenkassen sind für viele Menschen existenziell.

Foto: Pixabay

Die Mitglieder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Nordrhein (MDK) sehen sich als unabhängige Gutachter zwischen Patient und Krankenkasse. Schließlich entscheiden die MDK-Gutachter, inwieweit ein Mensch pflegebedürftig ist und wie dessen Pflegebedürftigkeit einzustufen ist. Das betrifft dann sowohl den Pflegebedürftigen als auch die, die ihn pflegen. Das ist meist die Familie zuhause, aber auch Alten- und Pflegeheime müssen damit umgehen. Zugleich prüft der MDK verbindliche Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen und will auch wissen, welche Hilfsmittel dem Patienten oder zu Pflegenden das Leben erleichtern sollen. „Hier berät der MDK Krankenkassen zu qualitativen Anforderungen“, heißt es auf der Internetseite des Dienstes. Nicht zuletzt untersucht der MDK, wie Arbeitsfähigkeit von Menschen erhalten oder auch wiederhergestellt werden kann.

Dr. Wolfgang Brüninghaus, in Kleve niedergelassener Kinderarzt, hegt aber so seine Zweifel an der Unabhängigkeit der Gutachter des MDK, deren Begutachtungen für viele Menschen existenziell sind. Denn als Arzt erfährt er immer wieder, dass Gutachten nach Aktenlage gemacht werden, die den tatsächlichen Begebenheiten nicht gerecht werden. „In seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde über ein vorangegangenes Gutachten hat ein MDK-Gutachter einer 42-Jährigen schwerstbehinderten Frau unter anderem bescheinigt, dass sie nicht bettlägerig sei. Allerdings kann sie sich im Bett noch nicht einmal mehr ohne Hilfe umdrehen. Und nach dem Bericht der Pflegestation werden mindestens zwei Pfleger benötigt, um sie mit größter Mühe in ihren Elektrorollstuhl zu heben“, sagt Brüninghaus. Der MDK-Gutachter habe die Patientin niemals gesehen. „Zu seiner Beurteilung ist er nach Aktenlage gekommen“, fügt der Arzt an. Das habe wieder einmal seine Erfahrung bestätigt, dass vom MDK vergleichsweise häufig gegen die Interessen der Patienten entschieden werde.

Was Brüninghaus besonders ärgert: Der behandelnde Kassenarzt trägt ja die alleinige Verantwortung für die Gesundheit des Patienten, der MDK bekommt die Folgen seiner Beurteilung für den Patienten nicht mit. Gleichzeitig werden durch die MDK-Gutachten natürlich auch die Entscheidungen des Kassenarztes direkt oder indirekt mit bewertet, was nach Meinung von Dr. Brüninghaus voraussetzt, dass zwischen den Ärzten ein Gedankenaustausch stattfindet. „Angesichts der oft umfangreichen Berufserfahrung der Kassenärzte und ihrer letztendlichen Verantwortung ist es nicht akzeptabel, wenn sie in die Beurteilungen des MDK nicht eingebunden werden“, sagt Brüninghaus. Um festzustellen, ob es sich dabei um eine Einzelmeinung handelt oder ob seine schlechten Erfahrungen auch von anderen Ärzten geteilt werden, hat Brüninghaus einen Umfragebogen an die niedergelassenen Ärzte in der Region verschickt, von denen die ersten inzwischen beantwortet zurück sind.

Erste Ergebnisse zeigen, dass 13 Prozent der behandelnden Ärzte, die bis jetzt auf den Fragebogen geantwortet haben, erst im Widerspruchsverfahren angehört wurden, 10 Prozent nie. Doch für Brüninghaus ist das zunächst nur ein Zwischenergebnis: Dank der Unterstützung durch die Kreisstelle Kleve der Kassenärztlichen Vereinigung konnte der Arzt rund 340 Fragebögen an Kassenärzte kreisweit verschicken. Zurückgekommen sind bis jetzt allerdings erst rund 15 Prozent der Bögen – kein Wunder in Zeiten von Corona. Immerhin sind darin schon fast 1500 Gutachten bewertet worden und es scheint sich zu bestätigen, dass Widersprüche zwischen den MDK-Gutachten und den Beurteilungen der verantwortlichen Kassenärzte nicht selten sind. „Bei ca. 10 Prozent der Gutachten empfehlen die behandelnden Kassenärzte einen Widerspruch wegen schwerwiegender Fehler, in 5 Prozent der Einsendungen werden die Empfehlungen der MDK-Gutachter sogar als gefährlich für den Patienten angesehen“, so Brüninghaus. „Um das belastbar zu belegen, brauche ich aber noch mehr Rückmeldungen“. „Es wäre wohl ein vernünftiges Ziel, dass der MDK künftig eine Lösung gemeinsam mit dem Hausarzt finden muss, dass es da einfach mehr Kommunikation gibt“, sagt Brüninghaus.

 Kinderarzt Dr. Wolfgang Brüninghaus in der Praxis.

Kinderarzt Dr. Wolfgang Brüninghaus in der Praxis.

Foto: Markus van Offern (mvo)/van Offern, Markus (mvo)

So bittet Brüninghaus die angeschriebenen Ärzte, die noch nicht geantwortet haben, sich trotz der aktuellen Belastungen durch die Corona-Viren die Zeit für den Fragebogen zu nehmen und ihn zu beantworten. Die Auswertung ist natürlich streng anonym, die RP wird über die Ergebnisse berichten.

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