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Krankenhausreform: NRW könnte Wettbewerbsrecht aufweichen

Kartellrecht gegen Klinikverbünde

Gütersloh/Münster (WB). Die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen leidet unter strukturellen Problemen, die von einer Konzentration der Kliniken in Ballungsgebieten über eine unzureichende Finanzierung bis zum Fachkräftemangel reichen. Gleichzeitig müssen die einzelnen Häuser immer höhere Anforderungen aus der Bundespolitik erfüllen.

Mirko Heuping

Das Elisabeth-Krankenhaus Gütersloh (Foto) und das Städtische Klinikum wollten fusionieren, durften aber nicht.
Das Elisabeth-Krankenhaus Gütersloh (Foto) und das Städtische Klinikum wollten fusionieren, durften aber nicht. Foto: Wolfgang Wotke

Die Landesregierung will den Problemen nun mit einem neuen Krankenhausplan für NRW entgegensteuern. Erste Eckpunkte verriet Helmut Watzlawik, Leiter der Abteilung Gesundheit im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, am Donnerstag auf dem Kongress „Gesundheitswirtschaft managen“ in Münster. Die Initialzündung erfolgte bereits im September 2019. Damals stellte ein von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in Auftrag gegebenes Gutachten großen Verbesserungsbedarf in der Krankenhausplanung fest.

„Es geht um Qualität“

„Uns geht es dabei nicht um das Schließen von Häusern, sondern um die Steigerung der Qualität“, betonte Watzlawik. Weiterhin gelte, dass eine klinische Grundversorgung innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein müsse. Gerade auf dem Land sei eine Schließung von Krankenhäusern daher nicht erwünscht. Allerdings wird über die Zentralisierung und Spezialisierung von Kliniken jenseits der Grundversorgung gesprochen. Trägerübergreifende Verbundlösungen und Zusammenschlüsse könnten Teil eines neuen Konzepts sein und mögliche Synergieeffekte die Kosten drücken.

Vor allem in Ballungszentren bieten derzeit zu viele Kliniken die gleichen Leistungen an. Die Doppelstrukturen sollen abgebaut werden. Problematisch ist dabei die Haltung des Kartellamts, das zuletzt mehrfach Zusammenschlüsse von Krankenhäusern blockierte, wie in Gütersloh. In der Landesregierung gibt es daher Überlegungen, das Wettbewerbsrecht für Kliniken aufzuweichen.

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