Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, zur Entscheidung des 1. Senats des BSG: Zahlungen der Krankenkassen an die BZgA verfassungswidrig

Ein eindeutiges Zeichen der Wertschätzung für die gute Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat gestern entschieden, dass der GKV-Spitzenverband die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verweigern durfte, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Beitragsgelder der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht für die Finanzierung von Behörden mit gesamtgesellschaftlicher Aufgabe wie der BZgA zweckentfremdet werden, sondern müssen direkt dem selbstverwalteten Gesundheitswesen zugutekommen.

In Hessen engagieren sich die gesetzlichen Krankenkassen mit vielen Projekten in der Prävention und Gesundheitsförderung für alle Bürgerinnen und Bürger. Dieses Engagement wird auch nach dem Urteil des BSG fortgeführt und intensiviert.

Das BSG hat die Position der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem durch ihre Qualifizierung als Sachwalter der Beitragszahler unmissverständlich gestärkt. Dass zudem genau am Tag der Selbstverwaltung am 18.05.2021 entschieden wurde, ist aus Sicht des vdek ein eindeutiges Zeichen der Wertschätzung für die gute Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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