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Erklärung Von Dr. Tenzer Im Wortlaut Oldenburger Klinikchef weist Vertuschungs-Vorwurf zurück

Karsten Krogmann Christian Ahlers

Oldenburg - Im Fall Högel hat der Vorstandschef des Klinikums Oldenburg, Dr. Dirk Tenzer, die gegen ihn erhobenen Vertuschungsvorwürfe am Montag als „sachlich unzutreffend“, „grotesk“ und „unhaltbar“ zurückgewiesen. In einer vierseitigen Erklärung reagiert Tenzer auf „Anschuldigungen“, die Richter Sebastian Bührmann am Donnerstag bei seiner Urteilsbegründung zum Ende des Mordprozesses geäußert habe. „Sie sind geeignet, das Ansehen meiner Person in der Öffentlichkeit zu beschädigen und meiner beruflichen Position zu schaden“, schreibt Tenzer.

Bührmann hatte dem Klinikchef vorgeworfen, „sensible Informationen“ zurückgehalten zu haben. Auch das habe im Fall Högel „diesen Nebel begünstigt“, den das Landgericht in 24 Prozesstagen nicht habe vollständig lichten können.

Hintergrund : > Rücktrittsforderungen – Oldenburger Klinikchef unter Druck> Urteil im Högel-Prozess: 1275 Jahre Schuld

Konkret ging es vor allem um eine Strichliste, auf der ein Stationsleiter 2001 Sterbefälle und Dienstzeiten von Pflegern abgeglichen hatte und die Tenzer seit 2014 vorlag, und um Protokolle von Gesprächen mit ehemaligen Högel-Kollegen, die Tenzer 2014 geführt hatte. Die Strichliste bekamen die Ermittler erst 2016 zu sehen, die Gesprächsprotokolle sogar erst 2018.

Tenzer verweist nun darauf, dass er bereits im September 2014 eine eigene Untersuchung von zu etwaigen Taten Högels im Klinikum in Auftrag gegeben habe – noch vor Beginn der juristischen Ermittlungen in Oldenburg. „Vor diesem Hintergrund schon machen mich die Vorwürfe des Vorsitzenden fassungslos“, schreibt Tenzer. Er habe sich „neben meinen eigentlichen Aufgaben tatkräftig eingebracht, um zur Aufklärung beizutragen“.

Im Vorwurf, er habe die Befragungsprotokolle zurückgehalten, verweist er darauf, dass es sich um „schützenswerte interne Unterlagen“ handelte, die er ohne Rechtsgrundlage gar nicht hätte herausgeben dürfen. Es sei den Behörden außerdem bekannt gewesen, dass er interne Ermittlungen im eigenen Haus angestellt habe, „so dass die Unterlagen jederzeit hätten angefragt werden können“.

Mit Blick auf die Strichliste wiederholte Tenzer seine Aussage vor Gericht: Er habe die Relevanz des Papiers nicht richtig eingeschätzt. Er verweist darauf, dass er die Liste dann aber im April 2016 den Ermittlern „freiwillig“ überreicht habe.

„Mir ein Interesse an einer Vertuschung zu unterstellen, ist abwegig und absurd“, so Tenzer in der vierseitigen persönlichen Erklärung (PDF-Format), die von seinem Anwalt herausgegeben wurde.

Lesen Sie hier die Erklärung von Dr. Tenzer im Wortlaut

„Der Krankenpfleger Niels Högel wurde am 06.06.2019 durch das Landgericht Oldenburg wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. In seiner mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende Richter folgende Vorwürfe gegen mich erhoben. Hierbei unterstellt der Richter mir Informationen mit der Intention der Vertuschung zurückgehalten zu haben:

1. Befragungsprotokolle von Mitarbeitern hätte ich im Jahre 2014 nicht an die Staatsanwaltschaft übergeben,

2. Ich hätte die Übergabe der sog. Strichliste an die Ermittlungsbehörden absichtlich zurückgehalten und erst im Jahre 2016 veranlasst,

3. Ich hätte die „Einschaltung“ von anwaltlichen Zeugenbeiständen zur Beeinflussung von Zeugen veranlasst,

Hierzu gebe ich folgende persönliche Erklärung ab: Die von dem Vorsitzenden erhobenen Vorwürfe sind sachlich unzutreffend. Sie sind geeignet, das Ansehen meiner Person in der Öffentlichkeit zu beschädigen und meiner beruflichen Position zu schaden. Diesen Anschuldigungen trete ich daher entschieden entgegen.

Zur Klarstellung: Am 01.01.2013 habe ich meine Tätigkeiten im Klinikum Oldenburg aufgenommen. Im September 2014 habe ich davon erfahren, dass in Oldenburg ein Prozess wegen Mordes gegen einen Krankenpfleger aus Delmenhorst geführt wird. Dieser Pfleger sei zuvor in dem Klinikum Oldenburg beschäftigt gewesen. Hierauf habe ich entschieden, eine Untersuchung zu etwaigen Taten dieses Pflegers in Oldenburg zu veranlassen (internal investigations), noch bevor die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren hierzu eingeleitet hat. Hierbei habe ich die Mitarbeiter des Klinikums mündlich und schriftlich aufgerufen, hilfreiche Hinweise zu geben. Noch im September 2014 habe ich einen medizinischen Sachverständigen beauftragt, sämtliche Patientenakten aus der eindeutig zuordenbaren Dienstzeit Högels auf Auffälligkeiten zu untersuchen, worüber die Staatsanwaltschaft unterrichtet wurde. Während der Untersuchung wurde mir eine Betriebsratsakte überreicht, in der die Umstände des Ausscheidens von Herrn Högel aus dem Klinikum Oldenburg durch Betriebsratsmitglieder dokumentiert waren. Diese Unterlagen enthielten belastende Aussagen und wurden auf meine Veranlassung von der das Klinikum beratenden Rechtsanwältin bereits im Dezember 2014 an die Staatsanwaltschaft übergeben. Auch wurden der Staatsanwaltschaft die Sachverständigengutachten übergeben, die erstmals von Herrn Högel an Patienten des KOL begangene Morde belegten. Zu diesem Zeitpunkt dauerte das vorletzte Verfahren gegen Herrn Högel wegen fünf Morden in Delmenhorst an.

Vor diesem Hintergrund schon machen mich die Vorwürfe des Vorsitzenden fassungslos und sie missachten unsere ernsthaften Anstrengungen um Aufklärung der Ereignisse. Ohne juristische Ausbildung habe ich mich bis zur Einleitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und der Aufnahme der Tätigkeiten der Soko Kardio neben meinen eigentlichen Aufgaben tatkräftig eingebracht, um zur Aufklärung beizutragen und die folgenden Ermittlungen zu unterstützen.

Hierbei galt es den Aufgaben als Klinikvorstand und Arbeitgeber gerecht zu werden und sowohl gegenüber den ehemaligen Patienten als auch gegenüber den Mitarbeitern meinen Fürsorge-, Verschwiegenheits- und auch datenschutzrechtlichen Pflichten zu entsprechen. Während des Ermittlungsverfahrens hat die Soko Kardio mehr als 70 Herausgabeverlangen wegen Daten und Mitteilung von Informationen an uns gerichtet, denen wir stets unverzüglich , umfassend und vollständig nachgekommen sind. Hierbei wurden mehrfach auf Kosten des Klinikums deaktivierte Softwaresysteme durch IT-Experten aktiviert und in Betrieb genommen, so dass die Ermittlungen vollumfänglich unterstützt werden konnten. Vor diesem Hintergrund erschüttert mich der Vorwurf einer Vertuschung zutiefst.

Im Einzelnen:

1. Vorgebliche Zurückhaltung von Arbeitnehmer-Protokollen

Die Unterstellung des Vorsitzenden, ich hätte der Staatsanwaltschaft die internen MitarbeiterProtokolle vorenthalten, ist objektiv unzutreffend.

Zum einen war den Ermittlern der Umstand, dass wir vor Beginn der Tätigkeit der Soko interne Ermittlungen im Haus durchgeführt hatten, frühzeitig bekannt, so dass die Unterlagen jederzeit hätten angefragt werden können. Zum anderen handelt es sich bei Gesprächen, die ein Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern führt, um schützenswerte interne Unterlagen, die genau wie Patientendaten, nicht unaufgefordert und ohne Rechtgrundlage herausgegeben werden dürfen. Eine ungefragte Herausgabe von Patientendaten oder internen Personalaufzeichnungen, wozu auch die Mitarbeiterprotokolle gehören, durfte daher von mir, so anwaltliche Berater, nicht erfolgen. Dass diese Dokumente vorlagen, wurde entgegen der Behauptungen des Richters zu keiner Zeit „vertuscht“.

Im Übrigen war auch nicht davon auszugehen, dass die sich freiwillig meldenden Mitarbeiter, später bei der Soko andere Angaben machen würden, was ja wohl auch weitestgehend nicht der Fall war.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums sind durch mich mehrfach aufgefordert worden, offen und aktiv an der Aufklärung der Straftaten mitzuwirken.

Während ich mit etwa 30 Mitarbeitern gesprochen habe, hat die Soko mehr als 160 Zeugen aus dem Klinikum vernommen, so dass ich darüber hinaus nicht von einer Bedeutsamkeit der Gesprächsprotokolle ausgegangen bin. Mir aber Vertuschung vorzuwerfen, nachdem ich versucht habe, die Ermittlungen tatkräftig zu unterstützen, ist einfach grotesk. Ich erinnere daran, dass die Ermittlungen wegen Taten in unserem Haus erst durch meine Veranlassung begannen. Mir ein Interesse an einer Vertuschung zu unterstellen, ist abwegig und absurd. Jegliche Vertuschung stünde in Widerspruch zu den von mir veranlassten Unterstützungsmaßnahmen, die ich bisher ergriffen und gezeigt habe.

2. Zu der Strich-Liste

Auf meine Initiative ist im April 2016, also vor über drei Jahren, die Strich-Liste an die Ermittlungsbehörden freiwillig überreicht worden.

Der Liste, die mir im September 2014 von einem Mitarbeiter überreicht worden war, hatte ich, da ich ganz neu mit dem Fall Högel befasst war und mich in einer Orientierungsphase befand, nicht die Relevanz beigemessen, wie ich es heute tun würde. Zu der damaligen Zeit hatte die Beauftragung eines Sachverständigen Priorität und die Dimension der Ereignisse war nicht annähernd abzusehen. Das hat selbst der Vorsitzenden Richter in seiner Urteilsbegründung angesprochen. Er selbst sprach nämlich an, dass das gesamte Umfeld von Herrn Högel nicht begreifen, ja fassen konnte, dass so etwas überhaupt möglich war. Von mir erwartete er allerdings dass ich das hätte absehen können.

Der Vorsitzende Richter äußerte, dass sogar die zunächst mit dem Fall befassten Staatsanwälte die Dimensionen des Falles damals unterschätzt hätten. Hierfür äußerte er jedoch Verständnis. Mir wirft er aber vor, ich hätte die Dimension der Verbrechen erkennen müssen. Dadurch legt er offensichtlich an einen Nicht-Juristen strengeren Maßstäbe an, als bei Berufs-Ermittlern. Dies ist mehr als verwunderlich.

Die unterschwelligen Anschuldigungen des Richters, ich hätte diese Liste bewusst zurückgehalten, weise ich daher entschieden zurück. Hierfür bestand und besteht überhaupt kein Anlass, hatte ich doch bereits Ende 2014 maßgebliche Unterlagen, auf die bis heute die Ermittlungen gegen die damals möglicherweise Verantwortlichen unseres Hauses gestützt werden, überreicht (Betriebsratsaufzeichnungen).

3. Einschaltung von Zeugen-Beiständen zur vorgeblichen Zeugenbeeinflussung

Auch der von dem Richter erhobene Vorwurf der versuchten Zeugen-Beeinflussung durch die „Einschaltung“ von Zeugenbeiständen entbehrt jeder Grundlage. Eine Beeinflussung von Zeugen oder Ihren Anwälten hat von mir zu keiner Zeit stattgefunden. Dies stünde auch völlig im Widerspruch zu meinem bisherigen Verhalten. Es würde keinen Sinn machen, freiwillig für die Ermittler maßgebliche Unterlagen herauszugeben, die zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter geführt haben, und sodann Zeugen einen Maulkorb zu verpassen. Die von den Zeugen getätigten Aussagen stehen allein in deren Verantwortungsbereich. Die Beratung deren Aussagen erfolgte allein aufgrund des Mandatsverhältnisses zwischen den jeweiligen Zeugen und deren anwaltlichem Beistand und war unabhängig vom Klinikum Oldenburg oder mir, so wie es das Anwaltsrecht vorsieht.

Völlig unverständlich und inkonsistent ist in diesem Zusammenhang die Argumentation des Vorsitzenden Richters bzgl. des Herrn Rechtsanwalts R., den das Klinikum seinen Mitarbeitern auf Anfrage regelmäßig als Zeugenbeistand empfohlen hat: Nach Aussage des Vorsitzenden Richters ist Herr Rechtsanwalt R. über jeden Zweifel erhaben und hat keine Pflichten verletzt. Wenn doch der vom Klinikum Oldenburg empfohlene Anwalt die Zeugen nicht beeinflusst hat, kann ich oder das Klinikum Oldenburg dies konsequenterweise ebenfalls nicht getan haben.

Wie der Vorsitzende nun in seiner Urteilsbegründung erkannt hat – dies hatte er im laufenden Prozess noch anders gesehen und ist von der Fachliteratur zwischenzeitlich sehr kritisch beurteilt worden– ist die Bereitstellung eines Zeugenbeistands durch den Arbeitgeber per se nicht zu beanstanden.

Mitarbeitern einen Zeugenbeistand in Aussicht zu stellen, wenn sie sich wegen berufsbezogener Straftaten zu äußern haben, entspringt der arbeitgeberischen Fürsorgeverpflichtung und liegt nicht in dessen Ermessen. Konsequenterweise besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sogar eine arbeitgeberische Verpflichtung, die Kosten des anwaltlichen Zeugenbeistands zu übernehmen.

Im Übrigen ist der Gedanke eines „Maulkorbs“ schon deshalb haltlos, weil von etwa 160 Zeugen über 100 Zeugen ohne Zeugenbeistand vernommen wurden. Auch wiesen solche Zeugen Erinnerungslücken auf, die nicht anwaltlich begleitet waren oder aus Delmenhorst kamen. Vielmehr stellt sich die Frage, ob nicht die lange Zeit zwischen den eigentlichen Taten und den nun endlich stattgefundenen und noch laufenden Ermittlungen maßgeblich für eventuell vorhandene Erinnerungslücken sein könnten, was nicht ich zu verantworten hätte.

Ich habe eine klinikumsinterne Untersuchung zu etwaigen Taten von Herrn Högel in Oldenburg eingeleitet, noch bevor die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren hierzu eingeleitet hat. Auch im weiteren Verlauf habe ich die Ermittlungen unter Beachtung der mir als Arbeitgeber obliegenden und mir von anwaltlicher Seite mitgeteilten Fürsorge-, Verschwiegenheits- und auch datenschutzrechtlichen Pflichten vorbehaltlos unterstützt, um die von mir initiierte Aufklärung dieser unfassbaren und in ihrer Dimension auch heute kaum begreiflichen Verbrechen bestmöglich zu fördern.

Ich verwahre mich daher in aller Deutlichkeit gegen die in der Öffentlichkeit erhobenen, substanzlosen und unhaltbaren Anschuldigungen.

Dr. Dirk Tenzer“

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