Weiter gibt es Ungereimtheiten und widersprüchliche Aussagen bei Abrechnungen von ambulanten Privatpatienten.

Die Affäre um die erfundenen Institutsnamen und die Schwierigkeiten beim Umsetzen von Datenschutzregeln setzen die Charité weiter unter Druck. Inzwischen lässt die Charité Presseanfragen zu diesem Komplex und zu dem Konflikt mit einer Patientin direkt von einer namhaften Anwaltskanzlei schriftlich beantworten.

Dabei handelt es sich nicht nur um presserechtliche Hinweise, wie sie öfter von spezialisierten Kanzleien an Medien versandt werden, sondern auch um Sachauskünfte zu Abläufen innerhalb der Charité. Ein solches Vorgehen ist sehr ungewöhnlich und hat in der als Aufsichtsbehörde zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft für Irritationen gesorgt.

Rechnungen von Instituten, die es nicht gibt

Wie berichtet liegt die Charité seit vielen Monaten im Konflikt mit einer Patientin, die die vollständige Löschung ihrer Patientendaten verlangt. Die Frau möchte von der Klinik auch wissen, wer wie oft und warum auf diese Daten zugegriffen hat. In dem Zusammenhang war aufgefallen, dass die Charité über Jahre ambulante Leistungen an Privatpatienten unter Namen von Instituten in Rechnung gestellt hatte, die es so gar nicht gibt. Die Universitätsklinik hatte solche Fehler zunächst ausgeschlossen und auch den Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach so informiert, der diese falsche Aussage in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage verwendete.

Viele Rechnungen haben Mängel

Später mussten sich die Klinik und der Staatssekretär korrigieren und die Existenz von mehreren Hundert Rechnungen unter falschem Institutsnamen einräumen. Die Charité führte die falschen Namen auf einen Fehler beim Abrechnungsdienstleister PVS zurück. Inzwischen hat die Senatsverwaltung eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, das gesamte Abrechnungswesen der Charité zu durchleuchten. Denn nicht nur die erfundenen Institute machten der Universitätsklinik Sorgen. Zudem hat die Charité damit zu kämpfen, dass die Krankenkassen jede vierte Rechnung wegen inhaltlicher Mängel anfechten.

In ihren Antworten auf eine ganze Serie von Parlamentsanfragen des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe haben die Wissenschaftsverwaltung und die Charité wiederholt sich widersprechende Angaben gemacht. Im Juni 2018 antwortete die Charité über Staatssekretär Krach auf die Frage nach den Vertragsverhältnissen der Patienten mit der Charité: „Im ambulanten Bereich werden keine schriftlichen Verträge abgeschlossen, der Vertragsabschluss erfolgt wie bei Arztpraxen durch Inanspruchnahme der Leistung.“

Daten werden nicht – wie vertraglich geregelt – schnell gelöscht

In einer späteren Antwort werden jedoch mehrere Verträge angefügt, die mit ambulanten Patienten seit Jahren geschlossen werden. Die 788 Patienten, die über das erfundene Institut Rechnungen erhielten, haben mit einer Tochter-GmbH der Charité einen Vertrag geschlossen.

Laut der Charité haben diese Patienten unterschrieben, dass ihre Daten bei der Verrechnungsstelle sofort nach Zahlungseingang gelöscht werden. Einer Patientin liegt aber ein Schreiben der PVS vor, aus dem hervorgeht, dass das so nicht geschieht. „Patientenrechnungen, welche die Diagnosen und Behandlungsdaten enthalten, bewahren wir im Hinblick auf die Abwehr möglicher Regressansprüche der Kostenschuldner (Patienten) für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren auf“, schreibt die PVS.

Droht die Rückabwicklung von Zahlungen?

Gleichzeitig ergibt sich aus einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfragen, dass die PVS sogar Patientendaten, die älter als elf Jahre sind, reaktiviert haben soll. Die Patientin hat die PVS nun gebeten, die Zahlung rückabzuwickeln, da diese offensichtlich nie wirksam Forderungsinhaber geworden sei. Daraufhin erhielt sie über die PVS ein Schreiben der Charité, das mit den Worten endete: „Sollten Sie die Ansprüche dennoch weiterverfolgen, wird die Charité Ihnen die mit der dann erforderlichen Beauftragung der Rechtsanwälte entstandenen Kosten in Rechnung stellen.“

Weiter gab die Charité im Rahmen einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage an, dass sie keinem Patienten Kopien von Abrechnungsdaten zur Verfügung gestellt hat. Dazu sei die Klinik aber im Rahmen von vollständigen Auskünften nach europäischen Recht verpflichtet, so die Patientin.

Ärzte haben Labor-Diagnostik abgerechnet

Umstritten ist auch, ob Ärzte der Charité Leistungen gegenüber Patienten abrechnen durften, die sie nicht selbst erbracht haben. Aus der Antwort auf eine der Anfrage des FDP-Politikers Luthe ergibt sich, dass über das erfundene Institut unter dem Namen eines Charité-Arztes offenbar in großem Umfang Labor-Spezialdiagnostik abgerechnet wurde, die er jedoch kaum selbst gemacht haben kann.

Das könnte für die Charité problematisch werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon im Jahr 2012 ein Urteil gegen einen Mediziner bestätigt. Der Mann muss wegen Betruges in 128 Fällen ins Gefängnis. Er hatte gegenüber Privatpatienten alle möglichen Leistungen abgerechnet, obwohl andere Ärzte, Labore oder Therapeuten mit den Patienten oder ihren Proben gearbeitet hatten. Das Argument des Angeklagten, er habe in der Annahme gehandelt, dass den Patienten wegen der erbrachten Leistungen kein Schaden entstanden sei, ließ der BGH nicht gelten.

Nach Protest zog Charité Rechnung zurück

Auch andere Charité-Patienten wundern sich inzwischen über die Praxis an der Charité, was die Einwilligungserklärungen vor Behandlungen und Diagnosen angeht. Das belegt die Aussage einer Berlinerin, deren betagte Mutter nach einem Unfall Patientin in einer Charité-Rettungsstelle war. Monate nach der Behandlung bekam sie eine Rechnung vom ZTB, dem Zentrum für Transfusionsmedizin und Zelltherapie, das die Charité gemeinsam mit dem Blutspendedienst Nord-Ost des Deutschen Roten Kreuzes betreibt.

Als die Tochter nachfragte, was es denn damit auf sich habe und einwandte, ihre alte Mutter habe im Schockzustand nach dem Unfall wohl kaum ihr Einverständnis für diese Untersuchung erklären können, hörte sie erst einmal nichts. Als die dann telefonisch und per Mail nachhakte, sprach das Unternehmen von einem Versehen und verzichtete darauf, sich die Rechnung bezahlen zu lassen.

FDP-Politiker bekommt nicht alle seine Daten

Dass es der Charité erhebliche Probleme bereitet, die Vorschriften der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten, hat der FDP-Politiker Luthe nun auch am eigene Leib erfahren. Nachdem er zahlreiche Anfragen zu dem Thema an die Wissenschaftsverwaltung gestellt hatte, wollte er von der Charité im Selbstversuch seine eigenen Patientendaten sehen.

Auf die Anfrage vom 18. April hätte die Charité binnen eines Monats vollständig Auskunft erteilen müssen. Stattdessen erhielt Luthe am letzten Tag eine unvollständige Auskunft und seither zahlreiche Vertröstungen, weil eine automatisierte Abfrage angeblich nicht möglich sei.

„Charité muss sagen, wer aus welchen Gründen auf Daten zugreift“

Luthe glaubt, dass wirtschaftliche Interessen hinter dem auch von der Berliner Datenschutzbeauftragten wiederholt gerügtem Umgang mit dem Datenschutz stecken. Die Daten der jährlich fast 700.000 ambulanten und mehr als 150.000 stationären Patienten seien ein „Schatz“, sagte Luthe: „Gesundheitsdaten haben oft einen Marktwert von ein paar hundert Euro – pro Patient. Und dieses Geld steht natürlich den betroffenen Patienten zu und niemandem sonst. Die Charité muss proaktiv Auskunft erteilen, wer dort wann aus welchen Gründen auf wessen Daten zugegriffen hat.“ Der FDP-Abgeordnete hat der Charité nun eine letzte Frist bis zum 27. Juli gesetzt.