Definitionen Was ist der Interoperabilitäts-Navigator für digitale Medizin (INA)?

Von Natalie Ziebolz

Der Interoperabilitäts-Navigator (INA) ist eine Wissensplattform, die zum nationalen First Point of Contact für Fragen rund um die Themen Standardisierung im deutschen Gesundheitswesen ausgebaut werden soll.

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Der Interoperabilitäts-Navigator vereint alles Wissenwerte über die Standardisierung im deutschen Gesundheitswesen auf einer Plattform
Der Interoperabilitäts-Navigator vereint alles Wissenwerte über die Standardisierung im deutschen Gesundheitswesen auf einer Plattform
(© aga7ta – stock.adobe.com)

Hinter dem Interoperabilitäts-Navigator – kurz: INA – versteckt sind eine Wissensplattform, die zur interoperablen Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens beitragen und gleichzeitig auch dessen internationale Anbindungsfähigkeit unterstützen soll. Dafür schafft sie Transparenz bezüglich bestehender Vorgaben und Regelungen und stellt mit vernetzten Inhalten ein Analysewerkzeug bereit.

Die gesetzliche Grundlage des INA

Basis für die Wissensplattform bildet die sogenannte Interoperabilitäts (IOP)-Governance, eine Rechtsverordnung, die sicherstellen soll, dass die Interoperabilität im Gesundheitswesen stetig gefördert wird. Darin heißt es: „Die gesetzliche Grundlage für die Wissensplattform bildet die GIGV nach § 394a SGB V, insbesondere § 7 GIGV ‚Wissensplattform für Interoperabilität im Gesundheitswesen’, nachfolgend Wissensplattform genannt. Sie wird von der Koordinierungsstelle nach § 3 GIGV betrieben und zur Veröffentlichung von Ergebnissen des Expertengremiums nach § 4 sowie der Arbeitskreise nach § 6 und des Expertenkreises nach § 5 genutzt. Nach § 6 werden Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen von der Koordinierungsstelle und dem Expertengremium bewertet und in die Wissensplattform aufgenommen. Die Inhalte sind nach § 7 Abs. 2 GIGV insbesondere Listen der beteiligten Experten, aufgenommene Standards, Profile und Leitfäden sowie verbindliche Empfehlungen.“

Der Weg von Vesta zu INA

Weiter heißt es in der IOP-Governance: „Parallel gelten weiterhin die §§ 385 ff. SGB V für das Interoperabilitätsverzeichnis vesta, wonach Standards, Profile und Leitfäden auf Antrag aufgenommen und bewertet werden müssen. Nach § 394a Abs. 1 Nr. 3 SGB V sowie § 7 Abs. 1 GIGV ist vesta zur Wissensplattform weiterzuentwickeln.“

Vesta wurde am 30. Juni 2017 in Betrieb genommen und bündelte IT-Standards und Anwendungen im Gesundheitswesen. Dafür zuständig war die Gematik, die auch ihre relevanten Spezifikationen in Vesta aufgenommen hat – als verbindliche Festlegungen. Zudem bot die Plattform die Möglichkeit die Standards und Anwendungen zu kommentieren. So sollte die Interoperabiliät im deutschen Gesundheitswesen transparent abgebildet werden.

Diesem Anspruch wurde die Wissensplattform jedoch nicht gerecht. Die Kommentierungsprozesse waren zu ineffizient und Standards, Profile sowie Projekte wurden zwar abgebildet, jedoch kein Bezug dieser untereinander hergestellt. Die Schwächen hat die Gematik identifiziert. Diese bilden nun zusammen mit Verbesserungsvorschlägen die Grundlage für INA.

Informationsumfang

INA bündelt also alle relevanten Inhalte und Informationen zum Thema Interoperabilität im Gesundheitswesen. Dazu zählen:

  • Technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für IT-Systeme im Gesundheitswesen,
  • Festlegungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder der Gematik,
  • Empfehlungen zu Standards, Profile, Leitfäden des Interop Councils,
  • digitale Anwendungen und (Telemedizin-)Projekte des Gesundheitswesens,
  • Profile von Expertinnen und Experten des Interop Councils sowie der Arbeits- und Expertenkreise;
  • Erläuterung zur IOP-Governance,
  • die Geschäfts- und Verfahrensordnung Gematik,
  • Informationen zu und Ergebnisse der Gematik, des Interop Councils und der Arbeitskreise – darunter Sitzungsprotokolle, Stellungnahmen und Beschlussergebnisse,
  • Anlage des Gesundheitsministeriums zur GIGV.

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