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09.12.2019 | Big Data | Schwerpunkt | Online-Artikel

Strengere Auflagen für Gesundheitsdaten

verfasst von: Meris Neininger

2 Min. Lesedauer

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Das Sammeln und Auswerten von Kundendaten hat sich für Krankenversicherer zu einem digitalen Geschäftsmodell entwickelt. Nun möchte der Bundesrat die Datenerhebung einschränken, um Missbrauch auszuschließen.

Der Bundesrat möchte Gesundheitsdaten besser schützen. Aus diesem Grund forderte dieser die Bundesregierung kürzlich auf, die automatisierte Datenerhebung, die der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung vorausgeht, für unzulässig zu erklären. Und zwar auch unabhängig von einer möglichen Einwilligung der Versicherten.

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Widerspricht dem Gedanken des Versichertenkollektivs

Zwar ermöglichten digitale Hilfsmittel im Gesundheitswesen enorme Chancen, um das Leben der Bürger zu verbessern, so der Bundesrat. Die automatisierte Datenübertragung an die Krankenversicherungen - beispielsweise durch Fitness-Tracker - berge jedoch die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmer mit "guten" Risiken etablieren. Andere erhielten hingegen weniger günstigere Tarife. Dies widerspreche dem Grundprinzip von Krankenversicherungen, wonach diese Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen sollen.

Wie die Springer-Autoren Holm Landrock und Andreas Gadatsch in 5. Anwendungsszenarien für Big Data im Gesundheitswesen(Seite 51) ausführen, sitzen Versicherungen auf einem gewaltigen Datenschatz, welchen sie nicht nur für ihre Geschäftsprozesse nutzen könnten. 

Selbstverständlich steht für viele Versicherungen im Vordergrund, die Anzahl der Versicherten zu erhöhen. Damit stehen mehr Beitragszahler für die Deckung der Kosten zur Verfügung. [...] Im Zusammenhang mit Big Data liegt es nahe, die Daten so anzuwenden, dass man das Verhalten der Versicherten beeinflussen könnte, um "gesündere" Versicherte zu erschaffen. Dies umschreibt die Methodik der Telematik‐Tarife. Manche Unternehmen arbeiten sogar an der Entwicklung eines "neuen Menschen". Daraus entsteht aber kurz‑ und mittelfristig kein Nutzen, wahrscheinlich auch nicht langfristig (Abschn. 6.​3)."

Dieser entstehe für Versicherer, wenn sie die Vertragsdaten über ihren eigentlichen Geschäftszweck hinaus vermarkten. 

Big-Data-Anwendungen mit rechtlichen und technischen Maßnahmen flankieren

Demzufolge fürchten die Länder, dass die sensiblen Daten kommerzialisiert werden. Die Bundesregierung solle deshalb dafür sorgen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden und so den individuellen Schutz der Versicherten gewährleisten.

Die rechtlichen Maßnahmen müssten dabei über den reinen Datenschutz hinausgehen. Bereits im März dieses Jahres habe der Europarat hierzu neue Leitlinien veröffentlicht, untermauert der Bundesrat seine Argumentation.

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