Krankenhäuser bekommen Geld für stationäre Reha
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Krankenhäuser bekommen Geld für stationäre Reha

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Ein Krankenhaus kann Bezahlung verlangen, wenn es einen Patienten, der nur noch stationäre Reha-Leistungen braucht, so lange stationär weiterbehandelt, bis er einen Reha-Platz bekommt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Wer zahlt für Reha-Kosten im Krankenhaus?

Ein Krankenhaus behandelte einen Versicherten weiterhin stationär, obwohl die Krankenhausbehandlung schon beendet war. Der Grund: Der Patient braucht weiterhin stationäre medizinischer Versorgung, hatte aber noch keinen Reha-Platz. Laut Bundessozialgericht (BSG) muss der Reha-Träger die Behandlungskosten bezahlen. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts entschieden und die Revision der klagenden Krankenkasse zurückgewiesen (Urteil vom 19.11.2019 B 1 KR 13/19 R). Voraussetzung ist allerdings, dass kein zugelassener Leistungserbringer für die unmittelbar im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderliche Reha verfügbar war.

So entschied das Bundessozialgericht

Nach Auffassung des Gerichts gelten die Rechtsgrundsätze über ärztliche Notfallversorgung dann entsprechend, wenn Versicherte Anspruch auf stationäre medizinische Reha haben, aber nicht zeitgerecht erhalten. Das Urteil schließt die Regelungslücke in den Sozialgesetzbüchern (SGB V und SGB IX) hinsichtlich stationärer medizinischer Reha im Notfall. Die Vergütung erfolgt nach denselben Grundsätzen, die für zugelassene Krankenhäuser gelten. Laut 1. Senat des BSG ist es für das Krankenhaus nicht zumutbar, anstelle seiner durch den Versorgungsauftrag bestimmten Leistungsstruktur im Notfall abweichende spezifische stationäre medizinische Reha-Leistungen anzubieten.

Das bedeutet das Urteil

„Krankenhäuser müssen dokumentieren, dass sie sich bemüht haben, eine Anschlussrehabilitation zu organisieren“, empfiehlt Ecovis-Rechtsanwalt Tim Müller aus München, „für die Entscheidung des Bundessozialgerichts war dies sehr wichtig.“
Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in München

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