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Beratervertrag: Ex-Geschäftsführer gewinnt Klage gegen Main-Taunus-Kliniken

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Ex-Geschäftsführer Dr. Tobias Kaltenbach hat die Klage um seinen Beratervertrag gegen die Main-Taunus-Kliniken gewonnen. Juristen prüfen, ob sie Berufung dagegen einlegen können.
Ex-Geschäftsführer Dr. Tobias Kaltenbach hat die Klage um seinen Beratervertrag gegen die Main-Taunus-Kliniken gewonnen. Juristen prüfen, ob sie Berufung dagegen einlegen können. © Knapp

Das Landgericht Frankfurt hat der Klage des Ex-Geschäftsführers, Dr. Tobias Kaltenbach, gegen die Main-Taunus-Kliniken stattgegeben. Ob es aber womöglich nur ein Etappensieg ist, das wird sich noch zeigen. Die Kliniken haben gestern mitgeteilt, dass sie eine Berufung prüfen.

Main-Taunus/Frankfurt – In der Klage ging es um ein Honorar für Beraterdienste, die Kaltenbach im Rahmen eines Beratervertrags nach seinem Ausscheiden aus der Geschäftsführung im Februar 2018 noch in Rechnung gestellt hatte. Bei dieser Beratertätigkeit ging es vor allem um den Rechtsstreit mit dem Baukonzern Vamed, dem Erbauer des Hofheimer Krankenhauses. Für seine Beraterdienste soll Kaltenbach über seine Firma TK Management GmbH 150 000 Euro verlangt haben. Im Raum standen auch noch Zahlungen aus dem Aufhebungsvertrag. Insgesamt soll es um Forderungen von 285 000 Euro gegangen sein. Auf Nachfrage wollte sich die Klinik zu den Zahlen nicht äußern.

Diese war man offenbar nicht mehr bereit zu zahlen, als bekannt wurde, in welch finanzieller Schieflage sich die Kliniken befanden. Im April 2018, nur wenige Wochen nach dem Ausscheiden von Kaltenbach, hatte dessen Nachfolger Martin Menger verkünden müssen, dass die Kliniken, die im Jahr 2016 gesundet schienen, 2017 wieder tief in die roten Zahlen gerutscht waren. Menger hatte ein Defizit von rund 6 Millionen Euro ausgemacht. Dabei hatte noch wenige Monate zuvor, im November 2017, der damalige Geschäftsführer Kaltenbach erklärt, die Main-Taunus-Kliniken erreichten eine „schwarze Null“.

Umgehend wurde geprüft, ob für diese Entwicklung der Mitte Februar durch Menger abgelöste Kaltenbach zur Verantwortung gezogen werden könne. Die Kliniken hatten den Beratervertrag mit Kaltenbach im April 2018 angefochten. Dagegen wiederum hatte Kaltenbach geklagt. Über dessen Klage ist nun entschieden worden.

Das Gericht habe seiner Klage vollumfänglich stattgegeben, teilte Kaltenbach selbst in einer Pressemitteilung mit. Nach seiner Aussage müssten die Kliniken die noch ausstehenden Beträge zuzüglich Verzugszinsen an ihn auszahlen und zugleich die Verfahrenskosten zu 100 Prozent tragen. „Ich hoffe, dieses traurige und für mich zutiefst ärgerliche Kapitel nunmehr hinter mir lassen zu können“, erklärte Dr. Kaltenbach zu der Entscheidung und fügte hinzu: „Ich war immer fest davon überzeugt, mir nichts vorwerfen lassen zu müssen.“ Die gegen ihn geäußerten Vorwürfe seien ungerechtfertigt gewesen und hätten ihn „tief getroffen“, schreibt Kaltenbach.

In der Sache selbst legt er noch einmal nach: Das Jahresergebnis 2017 sei von seinem Nachfolger unter maximaler Ausnutzung bilanzpolitischer Spielräume möglichst negativ gerechnet worden. Das zeige sich beispielsweise daran, dass die 2017 um 3,4 Millionen Euro erhöhten Rückstellungen im folgenden Jahr in Höhe von 1,4 Millionen Euro wieder aufgelöst worden seien.

Seine Hoffnung, „dass die MTK-Kliniken das Urteil nunmehr akzeptieren und nicht versuchen, die Auseinandersetzung weiter in die Länge zu ziehen“, wird sich möglicherweise jedoch nicht erfüllen. „Die Kliniken werden die Urteilsbegründung auswerten und dann prüfen, ob sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen“, erklärte gestern Klinik-Sprecherin Claudia Planz.

Die Kliniken kritisieren, dass das Gericht sich nicht mit den Gründen der Anfechtung des Beratervertrags auseinandergesetzt habe. „Das Gericht hat die Meinung vertreten, der Vertrag könne aus Rechtsgründen nicht isoliert angefochten werden, also ohne die anderen Vereinbarungen, die im Rahmen der Beendigung der Tätigkeit von Kaltenbach abgeschlossen worden waren“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kliniken. Das bedeute, das Gericht habe sich mit der Sache selbst nicht befasst und keine Entscheidung über die von den Kliniken des Main-Taunus-Kreises erhobenen Vorwürfe getroffen. (Ulrike Kleinekoenen)      

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