Verfahrensordnung: Verfahren zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – Umsetzung der Änderungen des § 137e SGB V in der Verfahrensordnung

Der Beschluss vom 17. Oktober 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 13. Oktober 2020 in Kraft.