Markiert: Unterlagenvorlagefrist

PrüfvV: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses dürfe (nachträglich) nicht mit Unterlagen begründet werden, die der MDK in einem ordnungsgemäßen Prüfverfahren angefordert, das Krankenhaus jedoch nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen vorlegt habe

B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Terminbericht 19/21

2. Fortschreibung vom 22.03.2021 der Ergänzungsvereinbarung vom 02.04.2020 zur Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 zur Prüfverfahrensvereinbarung vom 03.02.2016

Zielstellung ist insbesondere eine Entlastung der Krankenhäuser durch eine Verlängerung der Unterlagenübermittlungsfrist sowie die daraus folgende Anpassung der Frist für die Leistungsentscheidung der Krankenkassen.