Um eine Anschlussmedikation sicherzustellen, dürfen Klinikärzte im Rahmen des Entlassmanagements Rezepte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ausstellen

Es dürfen nur Arzneimittelpackungen des kleinsten definierten Normbereichs zulasten der GKV abgegeben werden. Für Hilfsmittel gelten andere Regelungen…