Zur Kodierung O63.1 (Protrahierte Geburt): Zeitspanne der dokumentierten Wehentätigkeit vor der stationären Aufnahme ist nach dem Wortlaut der DKR 1521o („im Krankenhaus“) nicht zu berücksichtigen

S 51 KR 3175/18 | Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.11.2019