Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg GmbH
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Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg GmbH
Die Geschäftsstelle weist auf relevante Änderungen hin – insbesondere für das aktuelle Verfahrensjahr 2022
Entscheidung für das Vorsorgeprinzip
Mit den planQI sollten die Bundesländer dabei unterstützt werden, Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan zu entfernen, die unzureichende Qualität erbringen
Ob das plan. QI-Verfahren zum Erfassungsjahr 2020 stattfindet, entscheidet der G-BA erst Mitte Juni.
Quelle: Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der stationären Versorgung (BAQ)
Der Beschluss vom 18. Februar 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. April 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. April 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Jahresauswertungen 2020 zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren werden am 15. April durch das IQTIG zur Verfügung gestellt.
Ob das plan. QI-Verfahren zum Erfassungsjahr 2020 stattfindet, entscheidet der G-BA erst im April.
Der G-BA hat beschlossen, auch im plan. QI-Verfahren die Quartalslieferfristen auszusetzen.
Mithilfe planungsrelevanter Qualitätsindikatoren nach § 136c Abs. 1 SGB V soll den Planungsbehörden der Bundesländer ermöglicht werden, die Qualität der medizinischen Versorgung einer Klinik bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen.