Der Bundesgerichtshof hat im Revisionsverfahren entschieden und damit das Urteil des Landgerichts Kassel aufgehoben
Bundesgerichtshof Hessen Hospital Fritzlar Mordanklage Patientensicherheit
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Der Bundesgerichtshof hat im Revisionsverfahren entschieden und damit das Urteil des Landgerichts Kassel aufgehoben
Mord – so lautet der Tatvorwurf gegen einen ehemaligen Krankenpfleger des Münchner Klinikums rechts der Isar.
Ein Pfleger soll im Krankenhaus versucht haben, Patienten umzubringen. Inzwischen ist klar: Das war womöglich nur die Spitze des Eisberges.
Fünf Menschen sollen im Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar wegen Behandlungsfehlern einer falschen Ärztin ums Leben gekommen sein.
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Wir schließen uns der Bewertung und Einschätzung der DDG zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses uneingeschränkt an
(...) Hinweis der Redaktion: Dieser Kommentar wurde aus rechtlichen Gründen entfernt bzw. angepasst. Persönliche Erfahrungen können geteilt werden, jedoch dürfen …
Die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel würde – wie Reinhard Schaffert richtig hervorhebt – nicht nur kurzfristig 1,8 Milliarden Euro entziehen, …
genau diese Systematik beobachten wir auch in unserem Klinikum. Neben diesem, werden auch immer häufiger per § 301 REchnungen abgewiesen, …