Markiert: MDK-Reformgesetz

Die festzusetzende Aufschlagszahlung gem. § 275c Abs. 3 SGB V ist nur in Bezug auf Vergütungsrechnungen eines Krankenhauses zulässig, deren Prüfung der MD durch eine ab dem 1.1.2022 erfolgte Bekanntgabe seines Prüfungsergebnisses gegenüber der Krankenkasse abgeschlossen hat

S 4 KR 120/22 ER | Sozialgericht Fulda, Urteil vom 19.05.2022 

DKG Geschäftsbericht 2021

Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

„Passion Chirurgie“ – Sektoren-übergreifende Versorgung 04/2022

Strukturelle Reformen im Gesundheitssystem sind nicht erst heute, sondern schon seit Jahren zwingend erforderlich (z.B Vergütungssysteme (DRG, GOÄ, EBM), die Krankenhausplanung, das MDK-Reform-Gesetz, die Neuordnung der Notfallversorgung)