Markiert: MDK-Gutachten

Kein Anspruch der Krankenkassen gegen den MDK auf Anspruch auf rechtzeitige Erstellung von Gutachten über Krankenhausabrechnungen bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der in § 8 Sätze 3 und 4 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2016) geregelten Ausschlussfrist von elf Monaten

S 59 KR 3754/19 ER | Sozialgericht München, Beschluss vom 16.01.2020 – Urteilsbegründung