Eine nachträgliche Änderung und Ergänzung einer Dokumentation (hier: Operationsbericht) ist nicht generell ausgeschlossen, muss aber den ursprünglichen Inhalt und den Änderungszeitpunkt erkennen lassen

B 1 KR 33/18 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Urteilsbegründung