Für die Ermächtigung der Außenstelle einer psychiatrischen Institutsambulanz in den Räumlichkeiten eines anderen Krankenhauses ist nicht erforderlich, dass dieses Krankenhaus im Krankenhausplan selbst als Standort einer psychiatrischen Abteilung ausgewiesen ist

L 3 KA 22/20 | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 3. Senat, Urteil vom 26.05.2021