Die simultane Bestrahlung mittels IMRT je Sitzung ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung nach Vornahme aller Einstellungen unter Berücksichtigung zweckmäßiger Feldanordnungen werde mit OPS 8-522.90 nur einmal pro Tag kodiert

L 11 KR 977/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2021