Bei stationärer Aufnahme wegen akuten Infekt, ist die Infektion als Hauptdiagnose und ein bestehendes Malignom als Nebendiagnose zu kodieren, wenn die Tumorerkrankung nicht primärer Behandlungsanlass ist (2015)

L 10 KR 10013/21 | Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.03.2025

Sozialgerichtsbarkeit