BSG: Ein rein chirurgischer Vertragsarztsitz kann nicht in einen orthopädischen umgemünzt werden

Vor dem Bundessozialgericht scheitert ein MVZ mit dem Vorhaben, einen mit einem Chirurgen besetzten Vertragsarztsitz mit einem Orthopäden nachzubesetzen, der den Schwerpunkt Unfallchirurgie führt.