Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat das Ziel, Kliniken in eine digitale Zukunft zu führen.
Thema: Digitalisierung Fördermittel KHZG Krankenhauszukunftsgesetz
Mit einem Investitionsprogramm werde den Krankenhäusern ein digitales Update verschafft. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Der Bundestag hat am 18. September 2020 in 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) beschlossen.
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat das Ziel, Kliniken in eine digitale Zukunft zu führen.
Trotz der Verfügbarkeit nutzen wenige Patienten die neuen digitalen Portale in Kliniken.
Zwingende Einhaltung der Vergaberegelungen
Die Situation in den Krankenhäusern ist alarmierend, wie der Entscheider Kongress bereits im letzten Jahr den politischen Entscheidungsträgern prognostiziert hat
Die Anschaffung des KIS der Firma NEXUS habe 1,1 Millionen Euro gekostet.
Bevor das deutsche Gesundheitswesen weiter digitalisiert werden kann, muss als Basis dafür die derzeitige Legacy-Infrastruktur zuerst einer grundlegenden Modernisierung unterzogen werden.
Nach Auslaufen der Förderung werden die Krankenhäuser die Kosten für die Digitalisierung selbst tragen müssen
Kliniken können ihre Projekte zur Verbesserung der Patientenversorgung und der Prozessoptimierung auch nach 2024 fertigstellen
Solidaris-Empfehlung bezüglich der Aspekte der Nachweisführung, Überwachung und Dokumentation
Insolvente Kliniken können nach einer Sanierung weiter betrieben werden.
Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen
Frist für die Umsetzung von Digitalprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes werde wohl verlängert
Bestandsaufnahme und kritische Reflexion
Ende Juni soll die KHZG-Sanktionsvereinbarung vorliegen. Diese soll Strafzahlungen regeln, wenn Krankenhäuser ihre Digitalprojekte nicht fristgemäß umsetzen.
Ab 2025 drohen Krankenhäusern Strafen, wenn sie die im Krankenhauszukunftsgesetz geforderten Digitalisierungsprojekte nicht umsetzen