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Niederbayern: Krankenhäuser wieder im Normalbetrieb; Corona-Vorhaltepflicht entfällt

Die zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrags allerdings weiterhin verpflichtet, im Bedarfsfall insbesondere Kapazitäten mit Möglichkeit zur invasiven Beatmung kurzfristig bereitzustellen.