Neuer Zeitraum für 75-Prozent-Abschlag festgelegt – mehr Klarheit für Kliniken und Krankenkassen
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Neuer Zeitraum für 75-Prozent-Abschlag festgelegt – mehr Klarheit für Kliniken und Krankenkassen
Kodierung im Krankenhaus zwischen Transparenz und MD-Streitigkeiten
Als erster Kunde profitiert die Charlottenklinik für Augenheilkunde in Stuttgart seit September 2024 von der komplett neu entwickelten Abrechnungslösung von Meierhofer.
Sicherstellung der Versorgung bei strahlentherapeutischen Leistungen durch Anpassungen in der Abrechnung
Bundestag (PDF, 424 kB)
Erweiterte Möglichkeiten für Krankenhäuser ohne eigene Abteilung
S 23 KR 1119/22 | Sozialgericht Altenburg, Urteil vom 18.03.2024
Verdacht auf Abrechnungsbetrug zugunsten des Klinikums
Die Krankenkassen sind gesetzlich zur Abrechnungsprüfung verpflichtet, werden dabei jedoch mit teils absurden Regelungen immer stärker eingeschränkt.
Der AOK-Bundesverband stellt eine Übersicht zu den Zu- und Abschläge 2024 mit Stand 30.05.2024 in der stationären Versorgung vor
Es liegt eine aktualisierte Fassung des Rechnungsmusters für Selbstzahler gem. § 8 Abs. 9 KHEntgG vor.
Allgemeinverfügung zur stationären Versorgung durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Der AOK-Bundesverband stellt eine Übersicht zu den Zu- und Abschläge 2024 in der stationären Versorgung vor
Während die Kassen den Kliniken vorwerfen, überhöhte Rechnungen auszustellen, beklagen die Krankenhäuser eine generelle Misstrauenskultur.
S 7 KR 767/23 | Sozialgericht München, Urteil vom 21.11.2023