Der Beschluss vom 18.04.2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Thema: Entlassmanagement G-BA Kinderherzchirurgie Nachweisverfahren Pflegepersonalausstattung Qualitätsanforderungen
Der Beschluss vom 18.04.2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Grund für den Pflegekräftemangel ist insbesondere die bereits vor Jahren erfolgte Reduzierung von Ausbildungsplätzen in der Kinderkrankenpflege
Der G-BA berichtet u.a über Veröffentlichung der Qualitätsberichte 2017 in der Referenzdatenbank, Neue Richtlinie zur Qualitätsförderung und -durchsetzung sowie dem Verfahren zur Begründung von Unterdokumentation.
Der G-BA hat die personellen und fachlichen Anforderungen an den Pflegedienst in kinderkardiologischen Intensiveinheiten sowie die Nachweispflichten über die Frage, ob die qualitätssichernden Anforderungen der...
Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger