„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein einheitliches System der Notfallversorgung auf den Weg bringen will.
Markiert: INZ
Anlässlich der Anhörungen der Länder und der Verbände zum Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung im Bundesministerium für Gesundheit Anfang dieser Woche bekräftigen das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium...
Viel Licht, wenig Schatten: Insgesamt liegt mit dem Referentenentwurf ein Gesetzentwurf vor, der mit kleineren Anpassungen als konsistente Erweiterung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) implementiert...
DKG zur Reform der Notfallversorgung
Die DGINA unterstützt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit zu einer Reform der Notfallversorgung.
«Wer ambulant behandelt werden kann, gehört weder in die Notaufnahme noch in ein Krankenhausbett», sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband…
In der neuen Ausgabe des ersatzkasse report. aus Hamburg fragen wir bei den gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen vor der Bürgerschaftswahl nach, wie sie zu Positionen...
Das Ziel ist richtig, die Ausgestaltung jedoch stark verbesserungsbedürftig.
Die Innungskrankenkassen begrüßen grundsätzlich den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Die geplanten Regelungen stellen eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bestehenden Situation dar.
Der Konzeptionswechsel von Minister Spahn bei der Reform der ambulanten Notfallversorgung ist krass.
Quelle: Bayerische Gemeindezeitung
„Käme die Reform tatsächlich wie derzeit vorgesehen, würden viele Krankenhäuser in der Fläche extrem geschwächt werden.“
Der Referentenentwurf für die Neufassung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung weist nach Ansicht der DGN erhebliche Mängel auf.
„Die Notfallversorgung kann mit diesem Gesetz strukturell neu aufgestellt und qualitativ entscheidend verbessert werden“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Das Gesetz gehe die wichtigsten...
Krankenhäuser tragen einen Großteil der Notfallversorgung – vorgesehene Einschränkung schadet den Patienten