AOP: In die Verantwortungssphäre des Krankenhauses fällt es, die Krankenkasse über das Vorliegen eines atypischen Falles zu informieren, der entgegen der Regel stationäre Krankenhausbehandlung rechtfertigt

L 9 KR 503/20 | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.01.2023