Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1 Buchstabe a – Tumorgruppe 4: Hauttumoren

Der Beschluss des G-BA vom 20.12.2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 11.05.2019 in Kraft.