Die Krankenkasse kann sich nicht darauf berufen, dass beim Versicherten der Leistungsanspruch ruhte und aus diesem Grund der Vergütungsanspruch des Krankenhauses nicht zu erfüllen sei

S 21 KR 303/19 | Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 02.07.2020 rechtskräftig