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Infektionsschutzrechtliche Untersagung der Aufnahme weiterer Patienten in einer Klinik – erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

7 L 299/20 | Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 21.04.2020 – Kommentar Anwaltskanzlei Quass & Partner