– mit Wirkung ab dem 1. betrachteten Quartal 2022
Thema: GKV-SpitzenverbandKrankenhausabrechnungsprüfungMDK-ReformgesetzMedizinischer DienstPrüfquote
– mit Wirkung ab dem 1. betrachteten Quartal 2022
Nach einer Information des GKV Spitzenverbandes kam es bei der Analyse von Rechnungsprüfungsdaten zu Fehlern. Deren Korrektur führt nun bei einigen Kliniken zu veränderten Prüfquotengruppen...
„Die Forderung nach einem „Bürokratie-Lockdown“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist ein gefährlicher Irrtum.
Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass die Strafzahlungen auch für Patient:innen gelten, die vor dem 01.01.2022 aufgenommen wurden.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder kriminalpolizeiliche Ermittlergruppen verfolgen in vielen Bundesländern Betrug und Korruption im Gesundheitswesen
Für das nächste Jahr wurde ein zusätzlicher Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von sieben Mrd. Euro prognostiziert
GKV-Vorschläge schaden der Pflege
Neue Rahmenempfehlungen zur Vorsorge und Rehabilitation zu Corona-Sonderregelungen vereinbart
Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus.
Statistikdaten nach § 17c Abs. 6 Satz 1 für das Jahr 2020 (XLSX, 76KB)
Statistikdaten nach § 17c Abs. 6 Satz 1 für das Jahr 2019 (XLSX, 79KB)
Die gesetzliche Krankenversicherung versichert und versorgt 73 Millionen Menschen in diesem Land.
Erklärung des Verwaltungsrates GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband gibt folgende Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel).