PrüfvV: Es nicht Sache des Krankenhauses, über die Erforderlichkeit der vom MDK zu prüfenden Unterlagen zu entscheiden, Es steht dem MDK frei, die gesamte Patientenakte anzufordern, möchte er eine umfassende Prüfung durchführen

L 11 KR 1437/17 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2020