Daten nach § 21 KHEntgG Datensatzbeschreibung Datenübermittlung InEK KHEntgG
Thema: Daten nach § 21 KHEntgG
Datensatzbeschreibung ohne die gesetzlichen Änderungen durch das Krankenhaustransparenzgesetz.
Das Programm filtert aus den Patientendaten nach § 21 KHEntgG Verstorbene, bei denen eine möglicherweise zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall führende schwere Erkrankung des Gehirns verschlüsselt wurde.
Kliniken haben zum 15.06., zum 15.10. und zum 15.01. eines jeden Jahres jeweils unterjährig Daten gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG zu liefern
Datenstelle am Donnerstag, 11.06.2020, für Sie besetzt Siehe auch: Datenlieferung gem. § 24 Abs. 2 KHG
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2019
Die aktuelle Fassung für die Datenübermittlung zum 31.03.2020 (Datenjahr 2019) stellt InEK zur Verfügung.
Die GEOS mbH stellt kostenlos das P21-Tool nach Registrierung zur Verfügung.
Die DKG hat mit dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband die Fortschreibung der Anlage „Daten nach § 21 KHEntgG“ für das Datenjahr 2018 abgestimmt.