In Fällen, die regelhaft ambulant behandelt werden können (AOP), sind zusätzliche Angaben zu Begleiterkrankungen oder sonstigen Gründen zu nennen, die Anlass für eine stationäre Behandlung als Ausnahmefall geben

L 5 KR 795/18 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.09.2020