Eine Gesetzesänderung könnte viele Kliniken in finanzielle Schieflage bringen.
Thema: Ausgleichszahlung Bettenbelegung Coronavirus COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Freihaltepauschale
Eine Gesetzesänderung könnte viele Kliniken in finanzielle Schieflage bringen.
5 % sind zu knapp bei Kliniken, die unter 20 % korrekt abrechnen
Die Krankenhäuser müssen in die Lage versetzt werden, mit maximaler Flexibilität und Ressourcenverfügbarkeit die Pandemie abzusichern.
Die Ausgleichszahlung soll den Verlust ersetzen – doch tut sie das auch?
Die AOK informiert über Sonderregelungen und Maßnahmen, die im deutschen Gesundheitswesen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie getroffen worden sind.
Die Defizite der Uniklinika wuchsen dadurch in den letzten Jahren erheblich. Durch die Corona-Pandemie und damit verbundenen Erlösausfällen verschärft sich die Situation dramatisch
Der Rettungsschirm für die Krankenhäuser soll anscheinend nicht verlängert werden. Das hat der Expertenrat zur Krankenhausfinanzierung, der während der Pandemie eingesetzt wurde, empfohlen.
Deutsche Kliniken und Krankenhäuser bekommen einem Medienbericht zufolge als Ausgleich für entgangene Einnahmen in der Corona-Krise mehr als elf Milliarden Euro vom Bund.
Der Beirat kommt in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass sich die Erlössituation der Krankenhäuser von Januar bis Mai 2020 unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen im...
Durch das Covid19-Krankenhausentlastungsgesetz wurden zur Entlastung der Krankenhäuser einige Regelungen des MDK-Reformgesetzes ausgesetzt. Allerdings haben die entsprechenden Ausnahmeregelungen eine unterschiedliche Geltungsdauer.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 19/21255
„Die Pandemie und vor allem die krankenhausspezifischen Vorhaltungen und Lasten hören in diesem Jahr und wahrscheinlich auch im nächsten Jahr nicht auf“, sagte Baum dem Deutschen Ärzteblatt
Das hat eine Umfrage des Deutschen Ärzteblatts (DÄ) unter den Bundesländern ergeben.
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/21453