Kein Verwertungsverbot von Unterlagen, die ein Krankenhaus im Rahmen vorprozessualer Korrespondenz über den Vergütungsanspruch vorlegt bei Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit

B 1 KR 33/18 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Urteilsbegründung