Kein Verwertungsverbot von Unterlagen, die ein Krankenhaus im Rahmen vorprozessualer Korrespondenz über den Vergütungsanspruch vorlegt bei Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit

B 1 KR 33/18 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Urteilsbegründung

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