Markiert: Abrechnungsprüfung

Kommentierung Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Beweislastumkehr bei nicht fristgerecht eingeleitetem Prüfverfahren

Landessozial- & Sozialgerichte weisen daraufhin, dass ein Krankenhaus nur im Rahmen einer (fristgerecht eingeleiteten) Abrechnungsprüfung die objektive Beweislast für die Erforderlichkeit einer Krankenhausbehandlung trägt.