Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Thema: DKG Pflegebudget Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung Pflegepersonal Pflegepersonalkosten Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Vereinbarung nach § 17b Absatz 4 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal für den...
Eine Vielzahl von Krankenhäuser haben sich mit den Krankenkassen noch nicht über das Pflegebudget für das Jahr 2020 verständigt. Zahlreiche Schiedsstellenverfahren sind daher noch anhängig.
Wichtigste Änderungen, die beim Pflegebudget 2020 zu beachten sind
Änderungsvereinbarung für das Pflegebudget verabschiedet
Vorgaben zur Abgrenzung der Pflegepersonalkosten der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen für die Pflegebudgetverhandlungen
Die Vertragsparteien haben auf Bundesebene ein Kompromisspaket verabschiedet, damit der aG-DRG Katalog 2021 zeitgerecht verabschiedet werden konnte.
Vereinbarung nach § 17b Abs. 4 Satz 2 KHG zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal (Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung) für das Jahr...
Download: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 897KB)
Vereinbarung von Vorgaben der Vertragsparteien für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten nach § 3 Absatz 2 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung
Vereinbarung nach § 17b Abs. 4 Satz 2 KHG zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal (Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung)
Der Klinikverbund Hessen e. V. erläutert die Regelungen und Vereinbarungen zur Pflegeausgliederung und zum Pflegebudget in der beigefügten Präsentation (PDF, 6.71MB)
Vereinbarung Pflegepersonaluntergrenzen 2020 gescheitert. Nähere Einzelheiten zur Verhandlung des Pflegebudgets stehen weiter aus…
Die Vertragsparteien haben Vorgaben für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten erstellt. Diese sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Die konkretisierenden Vorgaben dienen der Aufteilung von Kosten inpflegebudgetrelevant und nicht pflegebudgetrelevant…