Die Dokumentation der Patientenbeobachtung (Pflegeanamnese) nach Aufnahme auf Station kann zur Bestimmung der Hauptdiagnose (hier: C71.8) herangezogen werden, wenn diese zeitlich nicht weit vom Erstkontakt des Patienten in der Notaufnahme erfolgt

S 19 KR 357/15 | Sozialgericht Hannover, Urteil vom 19.12.2019