Markiert: 8-98b

Kliniken und Krankenkassen erklärten sich bereit, die Abrechnungsstreitigkeiten im Bereich der akuten Schlaganfallversorgung und der geriatrischen Komplexbehandlung durch einvernehmliche Erklärungen weitgehend beizulegen

Flächendeckende Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau gesichert

Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (OPS-Kode 8-98b) – Auslegung des Strukturmerkmals grundsätzliche Erfüllung einer maximal halbstündigen Transportentfernung

B 1 KR 39/17 R | Urteilsbegründung und Bemerkungen durch die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V

OPS 8-98b Transportentfernung bemisst sich nach dem Zeitintervall ab Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern und der Übergabe des Patienten an die behandelnde Einheit im Kooperationspartner-Krankenhaus

B 1 KR 39/17 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.6.2018 – Urteilsbegründung