Kein Anspruch auf 300€ Aufwandspauschale, wenn nach MD-Prüfung eine korrigierte, höhere Vergütung für das Krankenhaus resultiert (hier: Gabe von Prothrominkomplex, OPS 8-812.5f, Zusatzentgelt ZE30.06

L 16 KR 644/20 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2021