Krankenhausplanung NRW: Land setzt Sofortvollzug zur Leistungsgruppe 16.5 „Tiefe Rektumeingriffe“ aus

Grund sind nach Angaben des Landes „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der bisherigen Auswahlentscheidungen

Anwaltskanzlei Quaas & Partner