Die Kodierung einer Sepsis kann nicht abgelehnt werden, weil die Erkrankung noch nicht lebensbedrohlich war oder weil die Klinik kein bestimmtes vom MDK für erforderlich gehaltenes Behandlungsmanagement durchgeführt hat

L 11 KR 1049/18 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2019