Veröffentlichung gemäß § 26d Absatz 1 KHG – „erweiterte Corona-Prämie“

Die Veröffentlichung gemäß § 26d Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) der für eine „erweiterte Corona-Prämie“ anspruchsberechtigten Krankenhäuser