Markiert: § 301 SGB V

Entwurf Nachtrag vom 29.06.2020 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 17.04.2018

In § 21 Absatz 6 KHG die Höhe des Zuschlages pro Patient, bei dem im Zusammenhang mit der voll-oder teilstationären Behandlung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde auf 100 Euro festgelegt.