Nachtrag vom 14.03.2023 mit Wirkung zum 01.07.2023 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung

Vereinbarung über die Geltendmachung des Aufschlages gemäß § 275c Abs. 3 SGB V im Wege elektronischer Datenübertragung (AUF-VB)