Thema: § 275 Abs. 1c SGB V

Zu § 275 Abs. 1c SGB V sind aktuell 4 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.

Nach Ablauf der Frist von § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V darf die stationäre Behandlungsnotwendigkeit (hier: verspätete Einschaltung des MDK) nicht mehr ermittelt werden

S 15 KR 1533/18 | Sozialgericht München, Urteil vom 23.03.2020

Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale gemäß § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V (Jahr 2015) wenn der MDK selbst Daten vom Krankenhaus erhebt und die Prüfung der Abrechnung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt

S 13 KR 413/15 | Sozialgericht Aachen , Urteil vom  13.09.2016 rechtskräftig